Hallo zusammen,
YellowLed hat zwar Recht mit seinem Hinweis. Man soll sich nicht verunsichern lassen, aber der Text der Kanzlei nimmt das ganze Gesetz auf's Korn und durch leuchtet alle rechtlichen Schwachstellen. Extrem wichtige Lektüre. Einen ganz wichtigen Absatz möchte ich allen S9ylern an's Herz legen.
Damit ist zum Beispiel gemeint, dass die Informationen, die online veröffentlicht werden, vom Diensteanbieter auf ihren Inhalt, ihre Herkunft und ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen sind. Des weiteren ist jede Form von Schleichwerbung verboten. Redaktioneller Inhalt und Werbung sind somit zu trennen. Ebenso zu trennen sind Inhalt einer Reportage und der dazugehörige Kommentar. Bei Meinungsumfragen muss zudem angegeben werden, ob sie repräsentativ sind oder nicht.
Zu finden unter der Unterschrift:
Sorgfaltspflichten bei Online-Berichterstattung
Auch hier sind Gesetzesänderungen eingetreten. Es sollte sich jeder den Artikel gut durch lesen und sich auch die dazu gehörigen Podcasts anhören. Sind kurz und unterhaltsam. Vielleicht bricht keine neue Abmahnwelle aus. Aber es bleiben nach Auskunft der Kanzlei genug rechtliche Unsicherheiten, die viele Blogger oder allgemein gesagt, Website-Betreiber noch immer nicht richtig oder oft gar nicht kennen. Um dem Wissensmangel vorzubeugen, mal ein paar Minuten investieren und den ganzen Text durch arbeiten.
Man erfährt, wie unausgegoren das neue Gesetz ist.
Wichtig zu wissen.