tach erstmal
wie kann ich es machen, das ich beim versenden-eines-eintrags plugin eine kopie der eingetragenen e-mail bekomme.
Also ich möchte wissen, wer wem einen eintrag weiterleitet!
dane schonmal
J
eintrag per e-mail versenden
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garvinhicking
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Re: eintrag per e-mail versenden
Hi!
Das kannst du derzeit nur über ein Mailserverlogfile nachvollziehen.
Du kannst die serendipity_event_mailentry.php aber an zeile 85 patchen:
dafür fügst du ein z.b.:
Das würde dir auch jeweils eine e-mail schicken wenn ein anderer eine email verschickt.
Alternativ kannste da auch mit fopen/fwrite ein Logfile schreiben oder mit serendipity_db_query() in eine datenbanktabelle loggen.
Grüße,
Garvin.
Das kannst du derzeit nur über ein Mailserverlogfile nachvollziehen.
Du kannst die serendipity_event_mailentry.php aber an zeile 85 patchen:
Code: Select all
if ( mail($me['to'], $eventData['title'] . ' - ' . $serendipity['blogTitle'], $message, $headers) ) {
Code: Select all
mail('deinemailadresse@deinhost.de', 'Eintrag verschickt', 'Gerade wurde ' . $eventData['title'] . ' von ' . $me['fromName'] . '(' . $me['fromAddr'] . ') an ' . $me['to'] . ' geschickt.');
Alternativ kannste da auch mit fopen/fwrite ein Logfile schreiben oder mit serendipity_db_query() in eine datenbanktabelle loggen.
Grüße,
Garvin.
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Re: eintrag per e-mail versenden
ich danke dir vielmals
Und nicht vergessen, eine Datenschutzerklärung in Deine Seite zu integrieren, in der Du explizit darauf hinweist, dass Du die Mailadressen der Empfänger speicherst, auch wenn diese weder auf Deiner Seite waren, noch persönlich ihre Mailadresse dort eingegeben haben.
Machst Du das nicht und ein findiger Anwalt kommt dahinter, kostet Dich das nämlich im Falle einer Abmahnung eine Stange Geld.
Machst Du das nicht und ein findiger Anwalt kommt dahinter, kostet Dich das nämlich im Falle einer Abmahnung eine Stange Geld.
Mit S9Y erstellt:
Nichts mehr.
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Das wird aber nicht viel nutzen. Ich habe erst vor kurzem gelesen, dass ein Blog abgemahnt wurde, weil diese Funktion benutzt wurde. Ich kann jeden von diesem Plugin nur abraten. Einen Artikel an eine Emailadresse zu versenden, ohne den Besitzer der Emailadresse vorher davon in Kentniss gesetzt zu haben, verstößt gegen geltendes Recht. Dabei spielt es absolut keine Rolle, ob das ein Gast des Blogs gemacht hat: Der Blog-Besitzer wird abgemahnt.Farlion wrote:Und nicht vergessen, eine Datenschutzerklärung in Deine Seite zu integrieren, in der Du explizit darauf hinweist, dass Du die Mailadressen der Empfänger speicherst, auch wenn diese weder auf Deiner Seite waren, noch persönlich ihre Mailadresse dort eingegeben haben.
Machst Du das nicht und ein findiger Anwalt kommt dahinter, kostet Dich das nämlich im Falle einer Abmahnung eine Stange Geld.
Ich hab's mir nicht ausgedacht, is' leider so.
mfg
Hadley
Nein, das verwechselst Du mit der Kommentarbenachrichtigung. Das Seiten empfehlen geht ja auch ohne Plugin, indem man einfach eine Mail an einen Freund schreibt und in dieser Mail eine Seite empfiehlt. Dafür kann ja auch kein Seitenbetreiber haftbar gemacht werden. Wäre dem so, dürften in Mailprogrammen wie Thunderbird und Outlook nämlich keine Links mehr versendbar sein.HadleyB wrote:Ich habe erst vor kurzem gelesen, dass ein Blog abgemahnt wurde, weil diese Funktion benutzt wurde. Ich kann jeden von diesem Plugin nur abraten. Einen Artikel an eine Emailadresse zu versenden, ohne den Besitzer der Emailadresse vorher davon in Kentniss gesetzt zu haben, verstößt gegen geltendes Recht. Dabei spielt es absolut keine Rolle, ob das ein Gast des Blogs gemacht hat: Der Blog-Besitzer wird abgemahnt.
Du kannst mich natürlich jetzt aufklären und hier mal den Paragrafen posten, der in geltendes Recht fällt und der das verbietet. Es ist jedenfalls nicht der Paragraf, der bspw. für Newsletter und Kommentarabos die Double-Opt-In-Funktion vorschreibt.
Mit S9Y erstellt:
Nichts mehr.
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Oh, ja, das kann sein, das habe ich wohl verwechselt. Sorry!Farlion wrote:Nein, das verwechselst Du mit der Kommentarbenachrichtigung. Das Seiten empfehlen geht ja auch ohne Plugin, indem man einfach eine Mail an einen Freund schreibt und in dieser Mail eine Seite empfiehlt. Dafür kann ja auch kein Seitenbetreiber haftbar gemacht werden. Wäre dem so, dürften in Mailprogrammen wie Thunderbird und Outlook nämlich keine Links mehr versendbar sein.
Du kannst mich natürlich jetzt aufklären und hier mal den Paragrafen posten, der in geltendes Recht fällt und der das verbietet. Es ist jedenfalls nicht der Paragraf, der bspw. für Newsletter und Kommentarabos die Double-Opt-In-Funktion vorschreibt.
mfg
Hadley