Das tut es nicht - es verspricht eine DSGVO-konforme Einbindung von Cookies (!), insbesondere von Tracking-Cookies, wenn und soweit diese einwilligungsbedürftig sind.
Regelmäßig wird man diese Funktion gar nicht benötigen. Wenn man sie benötigt, erfordert das "Plugin" zudem die Nachbearbeitung jedes Codes, der Cookies setzt.
Und Cookies sind ein Thema rund um die DSGVO, aber beileibe nicht das einzige, und in der Regel auch nichts das wichtigste.
(Lustiger Gag nebenbei: die Cookie-Einwilligung, die der Anbieter auf seinen eigenen Seiten verwendet ("Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen."), ist nicht DSGVO-konform.)