Hallo miteinander!
Zeit für eine Aktualisierung.
Dr. Bahr hat in seinem wöchentlich erscheinenden Rechts-Newsletter, der heute Nacht ausgeliefert wurde, wieder zum "Gefällt Mir"-Button Stellung genommen. Bevor ich davon berichte, möchte ich noch auf ein paar Wortmeldungen antworten.
Ich denke, der Ansatz, den brockha.us hier am 24.11. erläutert hat, ist die richtige Lösung. Dr. Bahr nennt sie auch in seinem heutigen Newsletter (dazu gleich).
Ein rechtliches Problem vor einiger Zeit, auf das die Serendipity-Gemeinde mit einer technischen Lösung relativ zeitnah reagiert hatte, war die Empfehlung von Blog-Artikeln per E-Mail. Jetzt wünsche ich mir, dass die von Brockha.us gefundene Lösung (er verwies ja ein Beispiel) für uns S9Y-Nutzer umgesetzt wird.
Aber: Mit dieser Lösung allein für den FB-Button ist noch nicht die Fahnenstange erreicht, leider. Man bräuchte so einen vorgeschalteten Button auch für das Flattr-Plugin; man müsste weiter sehen, für welche Plugins noch; ob auch für Twittr, Addthis. - Das hinge dann jeweils davon ab, wie klar und vollständig sich die betreffenden Dienstleister erklären.
Für Integration von Amazon "reicht" dagegen wohl (ich muss das noch genau prüfen - viel Lesestoff der Amazon Webservices Newsletter), wenn sich jeder, das dorthin linkt, Bücher auf seinem Blog empfiehlt, die Datenschutzerklärung der Website ergänzt, so wie wir das inzwischen mit der Datenschutzerklärung von Google Analytics getan haben. Amazon forderte irgendwann vor Weihnachten seine Affilate-Partner auf, eine speziell verfasste Datenschutzerklärung auf ihre Website einzubauen, wenn ich mich recht erinnere.
Bei Facebook, Flattr, Flickr und anderen amerikanischen Diensten weiß aber keiner, wohin die gesammelten Daten fließen, weswegen niemand eine richtige Datenschutzerklärung dazu schreiben kann (siehe schon oben meine Anmerkung zu dem Beispiel "Ehrensenf".).
Ein Piwik-Plugin als Alternative zu Google Analytics befürworte ich.
Der Wechsel auf Piwik ist für mich mittelfristig ein ernsthaftes Thema. Privatsphärenschutz ist ein feature, mit dem ich für mein Blog zukünftig werben möchte.
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Zum Wortwechsel zwischen Lux und moonchild
Mit dem kleinen Streit seid Ihr ein wenig vom dem Thema abgekommen. Na gut: Das war der Lösungsvorschlag "Flucht". Da möchte ich etwas klarstellen, zumal ich zu Eurer Thematik schon was in meinem Blog gepostet habe: Kommentierung zu zwei Gerichtsentscheidungen, in denen es um jene Fragen geht, konkret Beleidigung.
http://blog.ost-impuls.de/archives/168- ... rkeit.html
Einmal muss man zwischen Zivilrechtlicher Verfolgung des Bloggers (durch abmahnende Anwälte, Konkurrenten oder Neider) und strafrechtlicher Verfolgung durch Staatsorgane unterscheiden. Der Schutz vor zivilrechtlicher Verfolgung betrifft deutlich mehr Blogger. Sie wollen nur die Abmahnrisiken verringern und der Umzug auf einen isländischen oder türkischen Server steht nicht zur Debatte. Der Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung gehört thematisch nicht in dieses Thread.
Uns interessiert auch noch der Schutz vor dem Landes-Datenschutzbeauftragten, vor dessen Bußgeldern.
"Keine Bußgelder für Nutzung von Google Analytics" -
http://www.golem.de/1101/80736.html
Aber die haben ja selbst noch nicht den Datenschutz auf der eigenen Website im Griff (Beispiel des Datenschutzbeauftragten in Hamburg), weil die auch Webanalyse-Programme benutzen.
Datenschutzprobleme bei Hamburgs Datenschutzbeauftragtem -
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 69890.html
Und in Bayern benutzen 220 Behörden auch noch Google Analytics, meldet Dr. Bahr in seinem heutigen Newsletter. Der Staat muss erst mal bei sich selbst aufräumen.
@KleinerChemiker
Oder man hostet seinen Blog in Ländern die nicht so überzogene Gesetze haben.
Das Problem sind nicht überzogene Gesetze in Deutschland, sondern eine zersplitterte Rechtsprechung zu Internetthemen und die Tatsache, dass sich ein Kläger bei Internetstreitigkeiten aussuchen kann, wo er klagen will. Da sucht man sich das Gericht aus, was im eigenen Sinne Recht spricht. Und das ist auffällig oft der Landgerichtsbezirk Hamburg oder der Landgerichtsbezirk von Köln. (In Sachen Persönlichkeitsrecht gegen Recht auf freie Meinungsäußerung auch gern das Kammergericht Berlin. Letzteres hat genau vor einem Jahr vom Bundesverfassungsgericht eine Klatsche bekommen: ein Urteil, dass Blogger kennen sollten: 1 BvR 2477/08 vom 18.2.2010. Aber ich will nicht weiter abdriften.)
Zum Zivilrecht
@moonchild
Keine Chance. Wenn sich Dein Angebot an LeserInnen aus dem deutschsprachigen Raum wendet, bist Du genau so dran...
@lux mit seiner Antwort darauf.
Es gibt ´ne Reihe von Varianten, die man mal rechtlich differenziert betrachten könnte. Da kann man einen langen Aufsatz schreiben.
Es ist gerade das Problem, @lux, anzugeben, was das bedeutet: "den deutschsprachigen Blog in der Schweiz zu
betreiben". Es gibt deutsche Gerichtsentscheidungen zu dem Thema, bei denen es egal war, wo sich der Server für die Website, auf der das streitgegenständliche Delikt begangen wurde, befindet.
Die Gerichte müssen eine Gesamtbetrachtung vornehmen und ziehen dazu verschiedene Indizien heran. Ich habe das in dem oben erwähnten Blogartikel von mir erläutert.
Also den Blog eines Schweizers oder eines Österreichers oder Liechtensteiners, der in Deutschland wohnt und einen deutschsprachigen Blog schreibt, der sich nicht an Deutsche, sondern an seine Landsleute richtet, möchte ich mal sehen. Muss man mit der Lupe suchen. - Wenn es solche gibt, könnte sich ein deutsches Gericht für unzuständig erklären, wenn a) ein Deutscher klagt oder b) ein Landsmann jenes Bloggers, der auch in Deutschland wohnt, klagt.
Generell lässt sich das gar nicht sagen, ob das deutsche Gericht zuständig ist oder nicht. Das hängt von dem Rechtsgut ab, das durch ein Gesetz oder auch nur ein paar Paragrafen geschützt werden soll. Das können theoretisch individuelle Ansprüche nur deutscher Bürger sein, aber auch Rechte, die jedem in Deutschland zustehen. Man muss sich die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, in dem das beanspruchte Recht geschützt wird, ansehen.
Deswegen ist moonchilds Aussage hier in der Allgemeinheit falsch, selbst wenn man einschränkend sagen würde: "... Leser auf deutschem Territorium".
@moonchild
Ok, dann halt genauer: Wenn Du als Deutscher eine Webiste im Ausland betreibst und Dich mit Deinem Angebot aus Leser aus Deutschland richtest, gelten dafür die hiesigen Gesetze. Sprich: Du kannst nicht von so einer Seite zu rechtlich problematischen Dingen aufrufen, ohne dass dieses Folgen für Dich hat.
@lux
Server und/oder Betreiber müssen in Deutschland sitzen und sich vorrangig an deutsches Publikum wenden, dann passt es.
Noch mal:
"Betreiben im Ausland" kann nicht allein daran festgemacht werden, wo der Server steht. Betreiben im Inland ist aber auch kein Tatbestandsmerkmal einer Zuständigkeitsnorm, die die Zuständigkeit des angegangenen deutschen Gerichts bzw. Zulässigeit der (Unterlassungs- oder Schadensersatz-) Klage regelt.
Der Ort, wo die streitgegenständlichen Taten/Delikte erfolgen, ist
das Internet. Das ist das Medium. Es ist überall verfügbar. Man kann von überall her da was reinstellen, ob nun auf der eigenen Website oder in Foren als Forenmitglied oder ob man twittert oder "facebooked". Wo man sich da befindet, ist schnurz.
Das Gericht kann nun auch darauf schauen, wo jene Taten/Delikte ihre Wirkung entfalten. Da kommen wir dann auf die Leserschaft.
Wesentlich für den Erfolg einer Klage ist, ob der Beklagte fassbar ist. Bzw. sein Vermögen greifbar ist, wenn es um die Vollstreckung eines Urteils im Ausland geht. Bestehen Rechtsabkommen zwischen Deutschland und jenem Lande, wo der Verletzer sich aufhält? ....
Da kommen wir zu Julian Assange
Das Beispiel von moonchild mit der Antifaszene und der Polizei: da ging es der Polizei um Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, weshalb sie eingriff. Vergleichbar mit einer Aufforderung an der Straße, dass sich ein Pulk auflösen soll, weil er den Verkehr stört.
Im Falle Assange geht es um die Sicherheit der USA und anderer Länder.
Die Polizei ist jetzt auch im Internet unterwegs und stoppt Störer. Sie hat präventive Aufgaben, aber auch hilft auch der Staatsanwaltschaft beim Fassen von Verdächtigen. Die Staatsanwaltschaft kann international zusammen arbeiten. Man verfolge die Meldungen zum Falle Assange.
Und die Polizei jagt im Medium Kriminelle, die persönliche Daten klauen. ... und im Falle Assange: ... Daten veröffentlichen.
Da wir es Jägern nach persönlichen Daten (Werbeindustrie, Facebook, ...) möglichst schwer machen wollen, sorgen wir dafür, dass auf unserer Website, bei uns im Blog möglichst nichts zu holen ist.
Ich möchte Leser zu mir auf mein Blog einladen und dabei sagen können:
Keine Sorge, Deine Spuren werden nach dem Verlassen gleich wieder gelöscht, keiner weiß, dass Du hier warst.
Momentan ist noch nicht alles palleti.
Ich optimiere weiter, sowohl SEO, aber auch in Sachen Privatsphärenschutz. Ich hoffe, ich bekomme hier Unterstützung von denen, die programmieren können
So! Habe ich nicht schön die Schleife gekriegt? Alles unter einem Hut bekommen.
Jetzt bitte die Programmierer zu Wort!
Jetzt zu Dr. Bahr:
Es gab wegen des "Gefällt mir"-Buttons eine Abmahnung.
Dr. Bahr nimmt auf einer seiner Websites dazu Stellung:
http://www.dr-bahr.com/news/allmedia-gm ... ig-ab.html
Das ist das Internet der heutigen Zeit! (@onli)
Das Medium ist kein rechtsfreier Raum. Es ist wahr, dass eine Menge Richter Fehlurteile erlassen, die dem fortgeschrittenen Internetuser zeigen, dass sie die Spielregeln, die Sitten und Gebräuche im Internet nicht verstanden haben. Die Jugend als Vorreiter wirkt hier prägend. Aus Sitten und Bräuchen als soft law bildet sich geschriebenes Recht heraus (Gesetze) - über die Rechtsprechung. Die Richter müssen nicht allen (Un-)Sitten folgen, etwa der Unsitte mit dem leichtfertigen Umgang von Daten, z.B. bei Facebook
@onli
Wenn ich meinen Besuchern einen Button zur Verfügung stellen will, um einen Artikel bei Facebook zu empfehlen oder um mir per Flattr ein paar Pfennige zu schenken, kann kein Anwalt dieser Welt mir das verbieten.
Wie hierauf Hagen schon sagte:
Den Kopf in den Sand stecken - damit kommst Du nicht weit. Du kannst was auf die Finger bekommen, dass es wehtut.
Ich denke, hier haben die Entwickler unseres Blogsystems auch eine Verantwortung für Anfänger, damit diese sich nicht selbst schädigen, wo sie die Folgen noch nicht überblicken können.