Das noch neue Magazin Website Boosting widmet sich in der Ausgabe 09-10/2010 ausführlich den Gefahren, die von Facebook ausgehen, und zwar nicht nur für die Nutzer, sondern auch deren Freunde.
Bis gestern hatte ich den "Gefällt mir"-Button auch in meinem Blog unter jedem Artikel. Nach dem Lesen des Artikels, in dem auch der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Bahr, der auf Internetrecht spezialisiert ist, zitiert wird, habe ich den Button im Microblogging-Plugin deaktiviert.
Dr. Bahr meint:
Durch den Artikel ist mir bewusst geworden, dass Facebook dieses App unter Verstoß gegen deutsches Datenschutzrecht missbraucht.Die Einbindung des "Gefällt mir"-Buttons in Deutschland ist meiner Einschätzung nach datenschutzwidrig und somit illegal.
Die Einbindung dieses Buttons verstößt gegen § 13 Abs. 4 Nr. 3 Telemediengesetz. Danach hat der Diensteanbieter durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicher zu stellen, dass der Nutzer Telemedien gegen Kenntnisnahme Dritter geschützt in Anspruch nehmen kann. Das können aber solche Nutzer nicht, die bei Facebook angemeldet sind.
Website-Inhaber können deswegen erfolgreich abgemahnt werden, meine ich.
Eine Fundgrube für Anwälte zum Geldverdienen, denn diesen Button sieht man auch auf vielen gewerblichen Websites. Die könnten abgemahnt werden.
Unabhängig davon ist in der Datenschutzerklärung zur Website auf die Verwendung des “Gefällt mir”-Buttons hinzuweisen. Auch das dürften die meisten Blogger nicht auf ihren Bildschirm haben.
Ähnliche Probleme stellen sich, etwas abgeschwächt, auch mit Flattr.
Man sollte sich also bewusst Gedanken bei der Einbindung von iframes, von Tracksystemen machen.
Was meint Ihr?