Danke erAck, gefällt mir und ich denke er argumentiert das auch ganz schlüssig.erAck wrote:Vielleicht mal anhören: Braucht mein Kontaktformular jetzt eine Checkbox?
Einverständnis-Checkbox in Kommentaren
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Re: Einverständnis-Checkbox in Kommentaren
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Re: Einverständnis-Checkbox in Kommentaren
Stimmt, gute Erklärung. Schmeißen wir das wieder aus dem Plugin? Oder ist es wenigstens standardmäßig aus?
Re: Einverständnis-Checkbox in Kommentaren
Es gilt wie immer 3 Anwälte 5 Meinungen. Rausschmeissen würde ich die Box nicht, es sollte jedem Betreiber überlassen werden, ob er die Einwilligung einbindet und wie ein etwaiger Widerruf bearbeitet wird.
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Re: Einverständnis-Checkbox in Kommentaren
Finde es auch nützlich, diese Möglichkeit zu haben.
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Re: Einverständnis-Checkbox in Kommentaren
Ja, finde ich auch.erAck wrote:Rausschmeissen würde ich die Box nicht, es sollte jedem Betreiber überlassen werden, ob er die Einwilligung einbindet und wie ein etwaiger Widerruf bearbeitet wird.
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Re: Einverständnis-Checkbox in Kommentaren
Mir ist ja immer noch unerfindlich, warum Menschen Informationen in Pod- und Vodcasts packen. So muss man sich eine Viertelstunde Geschwafel anhören, statt einen Text zu überfliegen und den relevanten Teil genauer zu lesen. :-/ Zudem zwingt die schriftliche Fixierung von Gedanken den Autor auch, das, was er sagen möchte, klar zu strukturieren. Ansonsten schweifen die Gedanken gerne einmal von dort nach hier und wieder zurück, und es fehlt der rote Faden.johncanary wrote:erAck wrote:Vielleicht mal anhören: Braucht mein Kontaktformular jetzt eine Checkbox?
Das kann man so sehen - dann sollte man aber auch konsequent sein.erAck wrote:Danke erAck, gefällt mir und ich denke er argumentiert das auch ganz schlüssig.
Der Autor sagt, zusammengefasst, man solle als Rechtfertigungsgrund für die Speicherung der Daten (grundsätzlich) nicht die Einwilligung des Nutzers heranziehen, sondern andere Erlaubnistatbestände. (Ansonsten dürfte es wohl weitgehend unstrittig sein, dass die Einwilligung nunmehr ausdrücklich erklärt werden muss.)
Man muss sich also entweder auf den Standpunkt stellen, dass der Kommentar zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen einschließlich der Anbahnung von Verträgen gespeichert und veröffentlicht wird. Für ein Kontaktformular - darum geht es in dem Podcast - mag man das so sagen können. Wollt ihr aber ernsthaft argumentieren, dass die Veröffentlichung eines Kommentars und die Speicherung von Namen und Mailadresse des Nutzers der Erfüllung eines Vertrages mit dem Nutzer dient? Ich denke, eher nicht.
Oder man stellt auf die Wahrung berechtigter Interessen ab - das ist die zweite Variante. Das ist zum einen immer schwierig, weil es eine Interessenabwägung erfordert, und setzt zum anderen zwingend voraus, dass man die jeweiligen Interessen erfasst und gegeneinander abwägt. Welches Interesse hat man denn als Blogbeitreiber an der Veröffentlichung eines Kommentars?
Und, vor allem: wenn man diese Ansicht vertritt, also meint, man bräuchte gar keine Einwilligung des Nutzers zur Speicherung und Veröffentlichung von Kommentaren, dann muss man das vor allem klarstellen, darf also in der Erläuterung nicht auf eine Einwilligung abheben, und dann wäre es nun wirklich völlig inkonsequent, keine externen Ressourcen wie Schriften usw. mehr einzubinden und Dienste wie Gravatar pp. abzustellen. Denn da gibt es deutlich einfacher verargumentierbare berechtite Interessen des Blogbetreibers.
Noch einmal:
Recht und vor allem auch Datenschutzrecht funktioniert nicht durch das Wiederholen von Schlagworten, das Kopieren von Mustern oder das Herauspicken erwünschter Argumente. Man muss verstehen, was man tut. Und man kann zu Rechtsfragen diese oder jene Stellung einnehmen - das kann klug oder weniger klug sein (am einfachsten ist es oft, der Auffassung der zuständigen Aufsichtsbehörde zu folgen), aber dann muss man auch konsequent sein.
Man kann Kommentare ohne Einwilligung speichern, wenn man meint, eine andere Rechtsgrundlage für die Speicherung zu haben. Man kann Kommentare aber nicht auf Basis der Einwilligung des Kommentierenden speichern und dann entgegen Erwägungsgrund 32 der DSGVO und der - soweit ich sehe einhelligen - Auffassung der Aufsichtsbehörden eine konkludente Einwilligung genügen zu lassen.
Wer sich mit Datenschutzfragen nicht befassen möchte, geht am effizientesten mit seiner Zeit um, indem er das auch wirklich nicht tut und alles so lässt wie zuvor; offenbar haben solche Datenschutzverstöße ja in den letzten 10 Jahren zu keinen großen Konsequenzen geführt.
Wer sich aber wirklich um die DSGVO kümmern möchte, sollte das auch richtig tun, sonst hat er für seinen Aufwand wenig Gewinn. (Und ja: das kann man auch in kleinen Schritten. Dann aber in konsequenten, in sich schlüssigen Schritten, und nicht "mal hier was installieren und mal dort ein Muster kopieren".)
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Re: Einverständnis-Checkbox in Kommentaren
Das sind aber schon zwei Paar verschiedene Schuhe:thh wrote:... wäre es nun wirklich völlig inkonsequent, keine externen Ressourcen wie Schriften usw. mehr einzubinden und Dienste wie Gravatar pp. abzustellen. Denn da gibt es deutlich einfacher verargumentierbare berechtite Interessen des Blogbetreibers.
(A) Kommentare, Kontaktformulare: Der User hat vor Übertragung der Formulardaten die Möglichkeit sich über die Verwendung der Daten zu informieren und kann entscheiden ob er das Formular nutzt oder nicht.
(B) Externe Resourcen, die mit der Seite geladen werden: Der User kann sich erst nach Übertragung seiner IP-Adresse und gegebenenfalls weiterer personenbezogener Daten an Dritte über deren Verwendung informieren.
Unabhängig vom entsprechenden Rechtsgrund hat im Fall A der User immer Kontrolle, im Fall B nicht.
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Re: Einverständnis-Checkbox in Kommentaren
Mal ab von theoretischen oder persönlichen Rechtsauffassungen.. zurück zum Topic
Ich hätte gerne den Text in der Checkbox-Erklärung anpassbar. Das, oder vielleicht noch besser weil unabhängig, einen allgemeinen erklärenden vom Admin editierbaren Text im Kommentarformular.
Ich hätte gerne den Text in der Checkbox-Erklärung anpassbar. Das, oder vielleicht noch besser weil unabhängig, einen allgemeinen erklärenden vom Admin editierbaren Text im Kommentarformular.
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Re: Einverständnis-Checkbox in Kommentaren
Ersteres ist doch bereits so? („Zustimmungstext für Kommentare“)erAck wrote:Ich hätte gerne den Text in der Checkbox-Erklärung anpassbar. Das, oder vielleicht noch besser weil unabhängig, einen allgemeinen erklärenden vom Admin editierbaren Text im Kommentarformular.
Letzteres geht – Stand jetzt, soweit ich weiß und sehe – nicht mal so eben, weil Kommentar- und Kontaktformular da z.T. die gleiche Codebasis verwenden.
YL
Re: Einverständnis-Checkbox in Kommentaren
Bah, Tomaten auf den Augen, danke für Zaunpfahlyellowled wrote:Ersteres ist doch bereits so? („Zustimmungstext für Kommentare“)
Text for comment consent in Englisch.
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