Facebook: "Gefällt mir"-Button birgt rechtliche Risiken

Hier können Probleme und alles andere in Deutscher Sprache gelöst werden.
blog.brockha.us
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Re: Facebook: "Gefällt mir"-Button birgt rechtliche Risiken

Post by blog.brockha.us »

Kennt sich jemand mit der Funktionsweise des "Like" Buttons aus? Kann man den nicht über ein lokales statische Bild + Link realisieren, so wie es beim "Sharen" von Seiten auf Facebook funtioniert?

Ansonsten ist auf der verlinkten Hamburg Seite in den Kommentaren ein interessanter Ansatz: Hier wird erst ein " zeigen" Button eingeblendet. Erst wenn man den anklickt, wird der trackende "I Like Button" dargestellt. Ich habe die Vermutung, dass man durch ein geeignetes JavaScript den hierbei nötigen 2 fachen Click wieder auf einen einzelnen reduzieren kann, wodurch auch ein nicht trackender "I Like" Button entstehen würde. Da müssten die JS Experten mal ran (yellowled?)

Ich empfinde das als ziemlich interessantes Thema. Die Datenschutz Probleme waren mir bei dem Button so noch gar nicht bewusst, habe ihn allerdings auch noch nicht in meinem Blog, bisher war das nur geplant.
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yellowled
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Re: Facebook: "Gefällt mir"-Button birgt rechtliche Risiken

Post by yellowled »

blog.brockha.us wrote:Hier wird erst ein " zeigen" Button eingeblendet. Erst wenn man den anklickt, wird der trackende "I Like Button" dargestellt. Ich habe die Vermutung, dass man durch ein geeignetes JavaScript den hierbei nötigen 2 fachen Click wieder auf einen einzelnen reduzieren kann, wodurch auch ein nicht trackender "I Like" Button entstehen würde. Da müssten die JS Experten mal ran (yellowled?)

Höhö. JS-Experte. Der war gut. :lol:

Klar - sehr theoretisch kann man per Klick auf einen Link, Button oder was auch immer sonst erst den eigentlichen Like-Button nebst dazugehörigem Code per JS dynamisch ins DOM einfügen. Ob das rechtlich im Zweifelsfall vor irgendetwas schützt, wage ich allerdings fast zu bezweifeln. Abgesehen davon habe ich keine Ahnung von Facebook. :)

YL
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Re: Facebook: "Gefällt mir"-Button birgt rechtliche Risiken

Post by blog.brockha.us »

Na.. Wenn ich den rechtlichen Teil in diesem Thread korrekt verstanden habe, dann muss man nur gewährleisten, dass der Benutzer ohne Beobachtung von Dritten die Seite benutzen kann.

Genau das würde man so gewährleisten. Bei der normalen Benutzung ist nur ein statisches Bild mit einem "lokalen Link" dargestellt, das erst mal keine Connection zu Facebook aufbaut. Erst wenn der Benutzer dann aktiv diesen Knopf drückt, kann Facebook tracken. Das sollte dem Benutzer dann aber klar sein. Alle anderen können die Seiten eben ohne FB Tracking nutzen.

Und ja: Wenn ich JS Fragen hätte, würde ich mich wohl zuerst an Dich wenden.. :lol:
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moonchild
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Re: Facebook: "Gefällt mir"-Button birgt rechtliche Risiken

Post by moonchild »

Keine Chance. Wenn sich Dein Angebot an LeserInnen aus dem deutschsprachigen Raum wendet, bist Du genau so dran...
kleinerChemiker wrote:Oder man hostet seinen Blog in Ländern die nicht so überzogene Gesetze haben.
Lux
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Re: Facebook: "Gefällt mir"-Button birgt rechtliche Risiken

Post by Lux »

moonchild wrote:Keine Chance. Wenn sich Dein Angebot an LeserInnen aus dem deutschsprachigen Raum wendet, bist Du genau so dran...
Das ist schlichtweg falsch!

Deutschsprachiger Raum ist mehr als Deutschland. Auf Anhieb fallen mir Luxemburg, Schweiz, Österreich und Nigeria ein, die ebenfalls Deutsch als offizielle Sprache haben.

Wenn ich ein Blog in der Schweiz für Schweizer Publikum in deutsch führe, gilt nicht die deutsche Gesetzgebung. Das wäre ja auch noch schöner.

Oder allgemeiner formuliert: Wenn ich ein Blog ausserhalb Deutschland für alle Deutschsprachigen Länder ausser Deutschland betreibe, gibt es keine Möglichkeit für die deutsche Justiz einzugreifen.

Gruss

DIrk
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Re: Facebook: "Gefällt mir"-Button birgt rechtliche Risiken

Post by moonchild »

Ok, dann halt genauer: Wenn Du als Deutscher eine Webiste im Ausland betreibst und Dich mit Deinem Angebot aus Leser aus Deutschland richtest, gelten dafür die hiesigen Gesetze. Sprich: Du kannst nicht von so einer Seite zu rechtlich problematischen Dingen aufrufen, ohne dass dieses Folgen für Dich hat.

Beispiele dafür gab es ja genug, siehe IndyMedia etc. pp.
Lux wrote:
moonchild wrote:Keine Chance. Wenn sich Dein Angebot an LeserInnen aus dem deutschsprachigen Raum wendet, bist Du genau so dran...
Das ist schlichtweg falsch!

Deutschsprachiger Raum ist mehr als Deutschland. Auf Anhieb fallen mir Luxemburg, Schweiz, Österreich und Nigeria ein, die ebenfalls Deutsch als offizielle Sprache haben.

Wenn ich ein Blog in der Schweiz für Schweizer Publikum in deutsch führe, gilt nicht die deutsche Gesetzgebung. Das wäre ja auch noch schöner.

Oder allgemeiner formuliert: Wenn ich ein Blog ausserhalb Deutschland für alle Deutschsprachigen Länder ausser Deutschland betreibe, gibt es keine Möglichkeit für die deutsche Justiz einzugreifen.

Gruss

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Re: Facebook: "Gefällt mir"-Button birgt rechtliche Risiken

Post by Lux »

moonchild wrote:Ok, dann halt genauer: Wenn Du als Deutscher eine Webiste im Ausland betreibst und Dich mit Deinem Angebot aus Leser aus Deutschland richtest, gelten dafür die hiesigen Gesetze. Sprich: Du kannst nicht von so einer Seite zu rechtlich problematischen Dingen aufrufen, ohne dass dieses Folgen für Dich hat.
Sorry, aber auch das ist nicht richtig.

Server und/oder Betreiber müssen in Deutschland sitzen und sich vorrangig an deutsches Publikum wenden, dann passt es.

Ich bin Deutscher und wohne in der Schweiz ...

Gruss

Dirk
moonchild
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Re: Facebook: "Gefällt mir"-Button birgt rechtliche Risiken

Post by moonchild »

Viel Spaß, wenn die Staatsanwaltschaft klingelt, wenn Du eine entsprechende Kontaktadresse / Impressum hast. Und selbst wenn nicht schützt das nicht vor Problemen, wie diverse Serverbeschlagnahmungen bspw. IndyMedia, Warez usw. Sites ganz praktisch zeigten.

Für größeres Aufsehe sorgte vor einiger Zeit der Fall hier:

https://linksunten.indymedia.org/de/node/18806
Lux wrote:
moonchild wrote:Ok, dann halt genauer: Wenn Du als Deutscher eine Webiste im Ausland betreibst und Dich mit Deinem Angebot aus Leser aus Deutschland richtest, gelten dafür die hiesigen Gesetze. Sprich: Du kannst nicht von so einer Seite zu rechtlich problematischen Dingen aufrufen, ohne dass dieses Folgen für Dich hat.
Sorry, aber auch das ist nicht richtig.

Server und/oder Betreiber müssen in Deutschland sitzen und sich vorrangig an deutsches Publikum wenden, dann passt es.

Ich bin Deutscher und wohne in der Schweiz ...

Gruss

Dirk
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Re: Facebook: "Gefällt mir"-Button birgt rechtliche Risiken

Post by Lux »

moonchild wrote:Viel Spaß, wenn die Staatsanwaltschaft klingelt, wenn Du eine entsprechende Kontaktadresse / Impressum hast. Und selbst wenn nicht schützt das nicht vor Problemen, wie diverse Serverbeschlagnahmungen bspw. IndyMedia, Warez usw. Sites ganz praktisch zeigten.
Die Staatsanwaltschaft hat im Ausland keinerlei Verfügungsgewalt und die können noch nicht einmal vor der Tür stehen ...
moonchild wrote:Für größeres Aufsehe sorgte vor einiger Zeit der Fall hier:
https://linksunten.indymedia.org/de/node/18806
Betreiber in Deutschland. Hoster in Deutschland. Das widerspricht mir ja nicht ...

Gruss

Dirk
Czorneboh
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Re: Facebook: "Gefällt mir"-Button birgt rechtliche Risiken

Post by Czorneboh »

Hallo miteinander!

Zeit für eine Aktualisierung. :)
Dr. Bahr hat in seinem wöchentlich erscheinenden Rechts-Newsletter, der heute Nacht ausgeliefert wurde, wieder zum "Gefällt Mir"-Button Stellung genommen. Bevor ich davon berichte, möchte ich noch auf ein paar Wortmeldungen antworten.

Ich denke, der Ansatz, den brockha.us hier am 24.11. erläutert hat, ist die richtige Lösung. Dr. Bahr nennt sie auch in seinem heutigen Newsletter (dazu gleich).

Ein rechtliches Problem vor einiger Zeit, auf das die Serendipity-Gemeinde mit einer technischen Lösung relativ zeitnah reagiert hatte, war die Empfehlung von Blog-Artikeln per E-Mail. Jetzt wünsche ich mir, dass die von Brockha.us gefundene Lösung (er verwies ja ein Beispiel) für uns S9Y-Nutzer umgesetzt wird.

Aber: Mit dieser Lösung allein für den FB-Button ist noch nicht die Fahnenstange erreicht, leider. Man bräuchte so einen vorgeschalteten Button auch für das Flattr-Plugin; man müsste weiter sehen, für welche Plugins noch; ob auch für Twittr, Addthis. - Das hinge dann jeweils davon ab, wie klar und vollständig sich die betreffenden Dienstleister erklären.

Für Integration von Amazon "reicht" dagegen wohl (ich muss das noch genau prüfen - viel Lesestoff der Amazon Webservices Newsletter), wenn sich jeder, das dorthin linkt, Bücher auf seinem Blog empfiehlt, die Datenschutzerklärung der Website ergänzt, so wie wir das inzwischen mit der Datenschutzerklärung von Google Analytics getan haben. Amazon forderte irgendwann vor Weihnachten seine Affilate-Partner auf, eine speziell verfasste Datenschutzerklärung auf ihre Website einzubauen, wenn ich mich recht erinnere.

Bei Facebook, Flattr, Flickr und anderen amerikanischen Diensten weiß aber keiner, wohin die gesammelten Daten fließen, weswegen niemand eine richtige Datenschutzerklärung dazu schreiben kann (siehe schon oben meine Anmerkung zu dem Beispiel "Ehrensenf".).

Ein Piwik-Plugin als Alternative zu Google Analytics befürworte ich.
Der Wechsel auf Piwik ist für mich mittelfristig ein ernsthaftes Thema. Privatsphärenschutz ist ein feature, mit dem ich für mein Blog zukünftig werben möchte.

***

Zum Wortwechsel zwischen Lux und moonchild

Mit dem kleinen Streit seid Ihr ein wenig vom dem Thema abgekommen. Na gut: Das war der Lösungsvorschlag "Flucht". Da möchte ich etwas klarstellen, zumal ich zu Eurer Thematik schon was in meinem Blog gepostet habe: Kommentierung zu zwei Gerichtsentscheidungen, in denen es um jene Fragen geht, konkret Beleidigung.
http://blog.ost-impuls.de/archives/168- ... rkeit.html

Einmal muss man zwischen Zivilrechtlicher Verfolgung des Bloggers (durch abmahnende Anwälte, Konkurrenten oder Neider) und strafrechtlicher Verfolgung durch Staatsorgane unterscheiden. Der Schutz vor zivilrechtlicher Verfolgung betrifft deutlich mehr Blogger. Sie wollen nur die Abmahnrisiken verringern und der Umzug auf einen isländischen oder türkischen Server steht nicht zur Debatte. Der Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung gehört thematisch nicht in dieses Thread.

Uns interessiert auch noch der Schutz vor dem Landes-Datenschutzbeauftragten, vor dessen Bußgeldern.
"Keine Bußgelder für Nutzung von Google Analytics" - http://www.golem.de/1101/80736.html

Aber die haben ja selbst noch nicht den Datenschutz auf der eigenen Website im Griff (Beispiel des Datenschutzbeauftragten in Hamburg), weil die auch Webanalyse-Programme benutzen.
Datenschutzprobleme bei Hamburgs Datenschutzbeauftragtem - http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 69890.html

Und in Bayern benutzen 220 Behörden auch noch Google Analytics, meldet Dr. Bahr in seinem heutigen Newsletter. Der Staat muss erst mal bei sich selbst aufräumen.

@KleinerChemiker
Oder man hostet seinen Blog in Ländern die nicht so überzogene Gesetze haben.
Das Problem sind nicht überzogene Gesetze in Deutschland, sondern eine zersplitterte Rechtsprechung zu Internetthemen und die Tatsache, dass sich ein Kläger bei Internetstreitigkeiten aussuchen kann, wo er klagen will. Da sucht man sich das Gericht aus, was im eigenen Sinne Recht spricht. Und das ist auffällig oft der Landgerichtsbezirk Hamburg oder der Landgerichtsbezirk von Köln. (In Sachen Persönlichkeitsrecht gegen Recht auf freie Meinungsäußerung auch gern das Kammergericht Berlin. Letzteres hat genau vor einem Jahr vom Bundesverfassungsgericht eine Klatsche bekommen: ein Urteil, dass Blogger kennen sollten: 1 BvR 2477/08 vom 18.2.2010. Aber ich will nicht weiter abdriften.)

Zum Zivilrecht
@moonchild
Keine Chance. Wenn sich Dein Angebot an LeserInnen aus dem deutschsprachigen Raum wendet, bist Du genau so dran...
@lux mit seiner Antwort darauf.

Es gibt ´ne Reihe von Varianten, die man mal rechtlich differenziert betrachten könnte. Da kann man einen langen Aufsatz schreiben.

Es ist gerade das Problem, @lux, anzugeben, was das bedeutet: "den deutschsprachigen Blog in der Schweiz zu betreiben". Es gibt deutsche Gerichtsentscheidungen zu dem Thema, bei denen es egal war, wo sich der Server für die Website, auf der das streitgegenständliche Delikt begangen wurde, befindet.

Die Gerichte müssen eine Gesamtbetrachtung vornehmen und ziehen dazu verschiedene Indizien heran. Ich habe das in dem oben erwähnten Blogartikel von mir erläutert.

Also den Blog eines Schweizers oder eines Österreichers oder Liechtensteiners, der in Deutschland wohnt und einen deutschsprachigen Blog schreibt, der sich nicht an Deutsche, sondern an seine Landsleute richtet, möchte ich mal sehen. Muss man mit der Lupe suchen. - Wenn es solche gibt, könnte sich ein deutsches Gericht für unzuständig erklären, wenn a) ein Deutscher klagt oder b) ein Landsmann jenes Bloggers, der auch in Deutschland wohnt, klagt.
Generell lässt sich das gar nicht sagen, ob das deutsche Gericht zuständig ist oder nicht. Das hängt von dem Rechtsgut ab, das durch ein Gesetz oder auch nur ein paar Paragrafen geschützt werden soll. Das können theoretisch individuelle Ansprüche nur deutscher Bürger sein, aber auch Rechte, die jedem in Deutschland zustehen. Man muss sich die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, in dem das beanspruchte Recht geschützt wird, ansehen.

Deswegen ist moonchilds Aussage hier in der Allgemeinheit falsch, selbst wenn man einschränkend sagen würde: "... Leser auf deutschem Territorium".

@moonchild
Ok, dann halt genauer: Wenn Du als Deutscher eine Webiste im Ausland betreibst und Dich mit Deinem Angebot aus Leser aus Deutschland richtest, gelten dafür die hiesigen Gesetze. Sprich: Du kannst nicht von so einer Seite zu rechtlich problematischen Dingen aufrufen, ohne dass dieses Folgen für Dich hat.
@lux
Server und/oder Betreiber müssen in Deutschland sitzen und sich vorrangig an deutsches Publikum wenden, dann passt es.
Noch mal:
"Betreiben im Ausland" kann nicht allein daran festgemacht werden, wo der Server steht. Betreiben im Inland ist aber auch kein Tatbestandsmerkmal einer Zuständigkeitsnorm, die die Zuständigkeit des angegangenen deutschen Gerichts bzw. Zulässigeit der (Unterlassungs- oder Schadensersatz-) Klage regelt.

Der Ort, wo die streitgegenständlichen Taten/Delikte erfolgen, ist das Internet. Das ist das Medium. Es ist überall verfügbar. Man kann von überall her da was reinstellen, ob nun auf der eigenen Website oder in Foren als Forenmitglied oder ob man twittert oder "facebooked". Wo man sich da befindet, ist schnurz.

Das Gericht kann nun auch darauf schauen, wo jene Taten/Delikte ihre Wirkung entfalten. Da kommen wir dann auf die Leserschaft.

Wesentlich für den Erfolg einer Klage ist, ob der Beklagte fassbar ist. Bzw. sein Vermögen greifbar ist, wenn es um die Vollstreckung eines Urteils im Ausland geht. Bestehen Rechtsabkommen zwischen Deutschland und jenem Lande, wo der Verletzer sich aufhält? ....

Da kommen wir zu Julian Assange :P

Das Beispiel von moonchild mit der Antifaszene und der Polizei: da ging es der Polizei um Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, weshalb sie eingriff. Vergleichbar mit einer Aufforderung an der Straße, dass sich ein Pulk auflösen soll, weil er den Verkehr stört.

Im Falle Assange geht es um die Sicherheit der USA und anderer Länder.

Die Polizei ist jetzt auch im Internet unterwegs und stoppt Störer. Sie hat präventive Aufgaben, aber auch hilft auch der Staatsanwaltschaft beim Fassen von Verdächtigen. Die Staatsanwaltschaft kann international zusammen arbeiten. Man verfolge die Meldungen zum Falle Assange.

Und die Polizei jagt im Medium Kriminelle, die persönliche Daten klauen. ... und im Falle Assange: ... Daten veröffentlichen.

Da wir es Jägern nach persönlichen Daten (Werbeindustrie, Facebook, ...) möglichst schwer machen wollen, sorgen wir dafür, dass auf unserer Website, bei uns im Blog möglichst nichts zu holen ist.

Ich möchte Leser zu mir auf mein Blog einladen und dabei sagen können:
Keine Sorge, Deine Spuren werden nach dem Verlassen gleich wieder gelöscht, keiner weiß, dass Du hier warst.
Momentan ist noch nicht alles palleti.
Ich optimiere weiter, sowohl SEO, aber auch in Sachen Privatsphärenschutz. Ich hoffe, ich bekomme hier Unterstützung von denen, die programmieren können :lol:

So! Habe ich nicht schön die Schleife gekriegt? Alles unter einem Hut bekommen.

Jetzt bitte die Programmierer zu Wort! :)

Jetzt zu Dr. Bahr:

Es gab wegen des "Gefällt mir"-Buttons eine Abmahnung.
Dr. Bahr nimmt auf einer seiner Websites dazu Stellung:

http://www.dr-bahr.com/news/allmedia-gm ... ig-ab.html

Das ist das Internet der heutigen Zeit! (@onli)

Das Medium ist kein rechtsfreier Raum. Es ist wahr, dass eine Menge Richter Fehlurteile erlassen, die dem fortgeschrittenen Internetuser zeigen, dass sie die Spielregeln, die Sitten und Gebräuche im Internet nicht verstanden haben. Die Jugend als Vorreiter wirkt hier prägend. Aus Sitten und Bräuchen als soft law bildet sich geschriebenes Recht heraus (Gesetze) - über die Rechtsprechung. Die Richter müssen nicht allen (Un-)Sitten folgen, etwa der Unsitte mit dem leichtfertigen Umgang von Daten, z.B. bei Facebook

@onli
Wenn ich meinen Besuchern einen Button zur Verfügung stellen will, um einen Artikel bei Facebook zu empfehlen oder um mir per Flattr ein paar Pfennige zu schenken, kann kein Anwalt dieser Welt mir das verbieten.
Wie hierauf Hagen schon sagte:
Den Kopf in den Sand stecken - damit kommst Du nicht weit. Du kannst was auf die Finger bekommen, dass es wehtut.

Ich denke, hier haben die Entwickler unseres Blogsystems auch eine Verantwortung für Anfänger, damit diese sich nicht selbst schädigen, wo sie die Folgen noch nicht überblicken können.
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Re: Facebook: "Gefällt mir"-Button birgt rechtliche Risiken

Post by garvinhicking »

Czorneboh wrote:Hallo miteinander!
TLDR. :-)
Ich denke, hier haben die Entwickler unseres Blogsystems auch eine Verantwortung für Anfänger, damit diese sich nicht selbst schädigen, wo sie die Folgen noch nicht überblicken können.
Sehe ich es richtig, Du willst einfach im "findmore" Eventplugin eine Option die beim Facebook-Suggest erst ein lokales bild anzeigt, und erst bei Klick das Facebook bild? Dann muss ein Besucher also 2mal klicken um etwas zu liken?

Ich finde es müßig, dem Gesetzgeber technisch hinterherzulaufen. Das Abmahnproblem ist ein soziales, kein technisches. Wenn wir das alles beachten wollen, stoppt die Entwicklung vollständig.

Letztlich: Ich bin Programmierer, kein Jurist. Wer im Internet publiziert handelt immer auf eigenes Risiko, eine "wohlfühl-garantie" können wir als Software-Entwickler eines kostenlosen Produkts nicht liefern.

Grüße,
Garvin
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Re: Facebook: "Gefällt mir"-Button birgt rechtliche Risiken

Post by kleinerChemiker »

Vor allem, da das Problem ja in erster Linie ein deutsches ist, aber S9Y international verbreitet ist. Als nächstes sollen wir vielleicht sicherstellen, daß man nicht über Tibet schreiben darf, weil man dann in China vielleicht im Umerziehungslager landet.
refilix
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Re: Facebook: "Gefällt mir"-Button birgt rechtliche Risiken

Post by refilix »

Hallo,

hab den Meinungsaustausch hier interessiert verfolgt.

Mal wieder zurück gedacht. Warum sollte S9Y oder ein anderes System ihr System ändern?
Wenn es ein Datenschutztechnisches Problem ist, wäre dann Facebook nicht dazu verpflichtet die Funktion garnicht erst anzubieten bzw. für DE einzuschränken?

Also ich bin seit kurzem FB Nutzer, und es ist schon erschreckend wie und was miteinander Verknüpft ist. Aber wenn S9Y oder deren Blogger mit diesem Button ein Problem bekommen sollten, dann müssten aber auch Youtube, Yahoo, iCQ, GMX etc. erheblich mehr Probleme bekommen.

Tut mir leid, vieleicht gibt es tatsächlich ein Rechtliches Risiko, aber ich denke das gehen wir immer ein sobald wir Online sind bzw. einen Artikel Schreiben. Irgentein Parasied wird immer eine Rechtliche Schwammige Lücke finden und sich dazu berufen fühlen Geld damit Verdienen zu wollen.

Gibt es eigentlich einen Rechtschutz fürs Web?^^

mfg refi
Das Leben ist ein scheiss Spiel! Nur die Grafik ist geil!
onli
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Re: Facebook: "Gefällt mir"-Button birgt rechtliche Risiken

Post by onli »

Wobei ich das nicht völlig wegwischen würde. Wenn s9y damit werben könnte "Hält deutsche Datenschutzstandards ein!", wir also den Kern und alle Plugins so ausliefern, dass mit den Standardeinstellungen alles so gut wie möglich passt, wäre das im deutschen Raum ein gutes Werbeargument. Und Verbreitungstechnisch scheint dort sowieso ein Fokus zu liegen.
Timbalu
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Re: Facebook: "Gefällt mir"-Button birgt rechtliche Risiken

Post by Timbalu »

Hmmm, in etwas so: der Teufel stinkt, aber spielen wollen wir trotzdem damit? :wink:

Nee. Die Entmachtung eines solchen Kraken geschieht eindeutig nur durch Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung und strikte Ignoranz aller Seiten (die auf soetwas setzen) mittels NoScript und Konsorten. Aber nicht dadurch, dass man dessen Krallen entschärft.
Das Problem sind die User, die FB ohne Kenntnis und Interesse an Privatheit und Datenschutz nutzen oder anbieten.

Amen :twisted:
Ian

PS. niemand persönlich gemeint ;-)
--
damit man mal nachlesen kann, worum es eigentlich geht
http://www.thinq.co.uk/2010/11/30/faceb ... cking-you/
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