reinhardl wrote:hallo,
seit 11.März 2016 gibt es ein Urteil Az.: 6 U 121/15 zum Kontaktformular vom OLG Köln:
Das Gericht verlangt beim Kontaktformular, dass der Kontaktsuchende seine Einwilligung in die Angabenspeicherung und Kontaktaufnahme aktiv erteilen (Opt-In) und diese Einwilligung protokolliert werden muss sowie jederzeit für die Zukunft widerrufen werden kann.
Das kann ich der Entscheidung nicht entnehmen.
Es wäre auch nicht sehr sinnvoll.
Richtig ist freilich, dass § 13 Abs. 1 TMG eine Datenschutzerklärung verlangt. Das gilt aber nicht nur für das Kontaktformular, sondern auch für jede andere Datenverarbeitung und betrifft u.a. Serverlogs, Kommentare (insbesondere die Speicherung der IP und anderer Daten, die nicht ausdrücklich durch den Benutzer eingegeben werden), alle (externen) Statistiken und Counter, alle nachgeladenen externen Ressourcen wie Webfonts, CSS- und Javascript-Files, weil und soweit der externe Anbieter so die IP des Nutzers erhält und natürlich alle eingebundenen (aktivn) Social-Media-Buttons und -Elemente - einschließlich Flattr -, weil und soweit diese Daten des Benutzers direkt oder indirekt übermitteln.
Da liegen die eigentlichen Probleme, insbesondere, weil eine Datenübermittlung in die USA derzeit eher problematisch ist.
Man kann sich streiten, ob es besonders sinnvoll ist, den Nutzer auch darauf hinzuweisen, dass von ihm ausdrücklich zu diesem Zweck eingegebene Daten gespeichert werden, also beim Kontaktformular das, was er hineinschreibt, ebenso bei Kommentaren, aber das OLG Köln sieht das so, und das Gesetz gibt diese Lesart her. *schulterzuck*
Es ist (war?) auch umstritten, ob ein Verstoß gegen § 13 TMG wettbewerbsrechtlich abmahnfähig ist. Bisher wurde das eher verneint; das OLG Köln sieht es nun anders. Das betrifft allerdings nur den, der im Wettbewerb steht.
§ 13 Abs. 2 TMG bezieht sich auf die Einwilligung in die Datenerhebung § 12 TMG. Das macht für Kontaktformulare wenig Sinn; ich sehe da keinen sinnvollen Anwendungsbereich.
@yellowled: Danke fürs Anpingen.
Ich habe leider derzeit nicht die Muße, hier mitzulesen. Wenn's noch Diskussionsbedarf oder Fragen gibt, bräuchte ich dann noch einmal ein "Heads up!" über andere Kanäle.