hallo,
seit 11.März 2016 gibt es ein Urteil Az.: 6 U 121/15 zum Kontaktformular vom OLG Köln:
Das Gericht verlangt beim Kontaktformular, dass der Kontaktsuchende seine Einwilligung in die Angabenspeicherung und Kontaktaufnahme aktiv erteilen (Opt-In) und diese Einwilligung protokolliert werden muss sowie jederzeit für die Zukunft widerrufen werden kann.
Ich denke, wir können das Kontaktformular so wie es aktuell ist nicht einsetzen oder?
Grüße
Reinhard
Rechtskonformes Kontaktformular
Re: Rechtskonformes Kontaktformular
Ich finde dazu https://www.datenschutz-praxis.de/facha ... sverstoss/ und frage mich, wo da was von Opt-In steht. Ich deute zudem insbesonderereinhardl wrote:Das Gericht verlangt beim Kontaktformular, dass der Kontaktsuchende seine Einwilligung in die Angabenspeicherung und Kontaktaufnahme aktiv erteilen (Opt-In) und diese Einwilligung protokolliert werden muss sowie jederzeit für die Zukunft widerrufen werden kann.
so, dass die in diesem Fall Abgemahnten überhaupt keine Datenschutzhinweise (auf der gesamten Webseite) hatten (und das auch nicht für nötig hielten). Hast Du andere Quellen dazu?Ihr wurde vorgeworfen, keine Datenschutzunterrichtung über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten auf ihrem Online-Kontaktformular oder an anderer Stelle der Website bereitzuhalten.
Ich bin kein Anwalt (vielleicht kann Thomas dazu was sagen?), aber wenn ein Opt-In bei Kontaktformularen neuerdings Pflicht wäre, hätte das sehr hohe Wellen geschlagen. Ich höre davon heute zum ersten Mal.
YL
Re: Rechtskonformes Kontaktformular
ich wurde heute durch eine Mail von jano-law darauf aufmerksam gemacht.
Die Anwälte empfehlen, das Kontaktformular zu ändern oder zu deaktivieren
Die Anwälte empfehlen, das Kontaktformular zu ändern oder zu deaktivieren
Re: Rechtskonformes Kontaktformular
Hier z.B. steht auch, die Rechtslage sei „seit Jahren klar“ und es verwundere, dass diese Sache „überhaupt vor Gericht landete“. Deutet aus meiner Sicht darauf hin, dass es um die Datenschutzerklärung geht, die bei der dort Abgemahnten anscheinend komplett fehlte.reinhardl wrote:ich wurde heute durch eine Mail von jano-law darauf aufmerksam gemacht.
Die Anwälte empfehlen, das Kontaktformular zu ändern oder zu deaktivieren
YL
Re: Rechtskonformes Kontaktformular
wollte auch nur darauf aufmerksam machen und keine Diskussion darüber anstoßen. Im Netz findet man ja auch einiges wie beispielsweise
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke
https://www.facebook.com/raschwenke/vid ... 0806610106
muss sich wohl jeder selber sein Bild davon machen
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke
https://www.facebook.com/raschwenke/vid ... 0806610106
muss sich wohl jeder selber sein Bild davon machen
Re: Rechtskonformes Kontaktformular
Das kann ich der Entscheidung nicht entnehmen.reinhardl wrote:hallo,
seit 11.März 2016 gibt es ein Urteil Az.: 6 U 121/15 zum Kontaktformular vom OLG Köln:
Das Gericht verlangt beim Kontaktformular, dass der Kontaktsuchende seine Einwilligung in die Angabenspeicherung und Kontaktaufnahme aktiv erteilen (Opt-In) und diese Einwilligung protokolliert werden muss sowie jederzeit für die Zukunft widerrufen werden kann.
Es wäre auch nicht sehr sinnvoll.
Richtig ist freilich, dass § 13 Abs. 1 TMG eine Datenschutzerklärung verlangt. Das gilt aber nicht nur für das Kontaktformular, sondern auch für jede andere Datenverarbeitung und betrifft u.a. Serverlogs, Kommentare (insbesondere die Speicherung der IP und anderer Daten, die nicht ausdrücklich durch den Benutzer eingegeben werden), alle (externen) Statistiken und Counter, alle nachgeladenen externen Ressourcen wie Webfonts, CSS- und Javascript-Files, weil und soweit der externe Anbieter so die IP des Nutzers erhält und natürlich alle eingebundenen (aktivn) Social-Media-Buttons und -Elemente - einschließlich Flattr -, weil und soweit diese Daten des Benutzers direkt oder indirekt übermitteln. Da liegen die eigentlichen Probleme, insbesondere, weil eine Datenübermittlung in die USA derzeit eher problematisch ist.
Man kann sich streiten, ob es besonders sinnvoll ist, den Nutzer auch darauf hinzuweisen, dass von ihm ausdrücklich zu diesem Zweck eingegebene Daten gespeichert werden, also beim Kontaktformular das, was er hineinschreibt, ebenso bei Kommentaren, aber das OLG Köln sieht das so, und das Gesetz gibt diese Lesart her. *schulterzuck*
Es ist (war?) auch umstritten, ob ein Verstoß gegen § 13 TMG wettbewerbsrechtlich abmahnfähig ist. Bisher wurde das eher verneint; das OLG Köln sieht es nun anders. Das betrifft allerdings nur den, der im Wettbewerb steht.
§ 13 Abs. 2 TMG bezieht sich auf die Einwilligung in die Datenerhebung § 12 TMG. Das macht für Kontaktformulare wenig Sinn; ich sehe da keinen sinnvollen Anwendungsbereich.
@yellowled: Danke fürs Anpingen.
Ich habe leider derzeit nicht die Muße, hier mitzulesen. Wenn's noch Diskussionsbedarf oder Fragen gibt, bräuchte ich dann noch einmal ein "Heads up!" über andere Kanäle.
Re: Rechtskonformes Kontaktformular
Es geht mir nicht darum, zu diskutieren oder Recht zu haben, aber wenn da etwas dran gewesen wäre hätte man halt besser zügig reagiert.
So kann man zusammenfassen: Wer eine vernünftige™ Datenschutzerklärung im Blog (oder auch auf Kundenseiten) hat, hat da wenig zu befürchten. (Der Muster-Generator von RA Schwenke bietet eine gute Ausgangslage.)
YL
So kann man zusammenfassen: Wer eine vernünftige™ Datenschutzerklärung im Blog (oder auch auf Kundenseiten) hat, hat da wenig zu befürchten. (Der Muster-Generator von RA Schwenke bietet eine gute Ausgangslage.)
YL
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Re: Rechtskonformes Kontaktformular
Moin,
ich greife das alte Thema hier nochmal auf, da ich gerade in meiner Recherche in meinen eigenen Mailinglistenarchiv folgendes gefunden habe:
Meine Quelle ist hierbei die Mailingliste I-Worker.de mit einem Diskussionsfaden aus Ende September.
Grundgedanke ist hierbei, dass die Angabe einer E-Mail-Adresse zusammen mit dem weiteren Inhalt ein schützenwertes personenbzogenes Datum ist. Anders scheint sich der Sachverhalt zu stellen, wenn auf das (Kontakt)-Formular (bedenke auch die Formulare zur Kommentierung in Blogs) verzichtet oder genauer auf die Angabe der E-Mail-Adresse im Formular, und nur die eigene (klickbare) E-Mail-Adresse als Kontaktangebot auf der Website dargestellt wird.
Bezug ist hierbei der schon erwähnte § 13 TMG.
Im Diskussionfaden wurden aus profunder Quelle auch folgende Links genannt:
Bußgeld für Kontaktformulare ohne Verschlüsselung
https://encrypt.to/
Send encrypted PGP messages by one click
Liegt auch als opensource zum Selbsteinbau vor ...
Vielleicht können diese Hinweise weiterhelfen bei der datenschutzkonformen Ausgestaltung der Kontaktmöglichkeiten ...
ich greife das alte Thema hier nochmal auf, da ich gerade in meiner Recherche in meinen eigenen Mailinglistenarchiv folgendes gefunden habe:
Doch mit der entsprechenden Datenschutzerklärung kann es eingesetzt werden, aber - und jetzt kommt es - nur verschlüsselt.reinhardl wrote: Ich denke, wir können das Kontaktformular so wie es aktuell ist nicht einsetzen oder?
Meine Quelle ist hierbei die Mailingliste I-Worker.de mit einem Diskussionsfaden aus Ende September.
Grundgedanke ist hierbei, dass die Angabe einer E-Mail-Adresse zusammen mit dem weiteren Inhalt ein schützenwertes personenbzogenes Datum ist. Anders scheint sich der Sachverhalt zu stellen, wenn auf das (Kontakt)-Formular (bedenke auch die Formulare zur Kommentierung in Blogs) verzichtet oder genauer auf die Angabe der E-Mail-Adresse im Formular, und nur die eigene (klickbare) E-Mail-Adresse als Kontaktangebot auf der Website dargestellt wird.
Bezug ist hierbei der schon erwähnte § 13 TMG.
Im Diskussionfaden wurden aus profunder Quelle auch folgende Links genannt:
Bußgeld für Kontaktformulare ohne Verschlüsselung
Kontaktformular datenschutzkonform erstellenTeaser: Aus gegebenen Anlass soll an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen sein, dass das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht derzeit Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich dahingehend überprüft, ob deren Webseiten, auf denen Kontaktformulare verwendet werden, anerkannte Verschlüsselungsverfahren implementiert haben. Die Anforderung betrifft aber nicht nur Webseiten mit Kontaktformularen.
Kontaktformulare und E-Mail-EinwilligungenTeaser: Oftmals ist ein Kontaktformular auf Webseiten so konzipiert, dass man eine Fülle von persönlichen Daten preisgeben muss, um überhaupt mit dem Webseitenbetreiber in Kontakt treten zu können. Dies ist insbesondere dann ärgerlich, wenn es sich nur um eine Anfrage handelt und nicht eine dauerhafte Vertragsbeziehung angestrebt wird.
Und auf folgendes Tool wurde auch hingewiesen:Teaser: Die meisten Einwilligungen in die Werbung per E-Mail werden im Internet eingeholt. Dies geschieht in aller Regel über Web-Formulare. Eine neue Orientierungshilfe der Datenschutzbehörden gibt Anlass, auf ein paar rechtliche Aspekte hinzuweisen.
https://encrypt.to/
Send encrypted PGP messages by one click
Liegt auch als opensource zum Selbsteinbau vor ...
Vielleicht können diese Hinweise weiterhelfen bei der datenschutzkonformen Ausgestaltung der Kontaktmöglichkeiten ...
Re: Rechtskonformes Kontaktformular
Mit dem erneuten Hinweis, dass ich weder Jurist noch Datenschutzexperte bin folgende Dinge, die mir dazu auf- und einfallen:
Ob ein Versand per TLS überhaupt möglich ist, müsste ein „richtiger“ Entwickler einschätzen, aber ich kann mir vorstellen, dass das sehr vom verwendeten Webserver abhängt? (Weiß es aber nicht sicher.)
Außerdem stolpern wir dann über
YL
… kann man eventuell so lesen, dass es eigentlich nicht um das Kontaktformular(plugin) und die Verschlüsselung der dadurch versandten E-Mail, sondern den Zugang der Seite (https) geht. Allerdings wird später TLS genannt, was doch wieder auf Mailverschlüsselung schließen lässt.hagenroewer wrote:… ob deren Webseiten, auf denen Kontaktformulare verwendet werden, anerkannte Verschlüsselungsverfahren implementiert haben.
Ob ein Versand per TLS überhaupt möglich ist, müsste ein „richtiger“ Entwickler einschätzen, aber ich kann mir vorstellen, dass das sehr vom verwendeten Webserver abhängt? (Weiß es aber nicht sicher.)
Außerdem stolpern wir dann über
und die Diskussion, ob ein privates Weblog überhaupt ein geschäftsmäßiges Angebot ist, aber ich glaube, die Frage wurde schon vor Jahren mit „Ja“ beantwortet. (Auch da keine Gewähr, bis ein Jurist das untermauert hat.)geschäftsmäßig angebotene Telemedien
Davon mal ganz abgesehen fände ich es allerdings cool, wenn das s9y-Kontaktformular das könnte. Müsste sich halt erstmal jemand finden, der die Zeit hat, das einzubauen …hagenroewer wrote:https://encrypt.to/
Send encrypted PGP messages by one click
Liegt auch als opensource zum Selbsteinbau vor ...
YL
Re: Rechtskonformes Kontaktformular
TLS = SSL, zumindest soweit es uns betrifft. Ist nur die neuere Technik hinter https.